„Das Gesetz, Sir, ist ein Eisspiegel. Wer es zu überstürzen versucht, kommt meist langsamer ans Ziel.“ Lawrence Sanders

Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt im klassischen Strafrecht und angrenzenden Gebieten. Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 2003 habe ich umfangreiche praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet gesammelt.

Im Bereich des Strafrechts übernehme ich die Vertretung von Verdächtigen oder Opfern nach umfassender Aufklärung und vertrete meine Mandanten persönlich in behördlichen Verfahren, wobei ich darauf achtet, dass Ihre Rechte in keiner Weise beeinträchtigt werden.

Es ist wichtig, dass sich jeder, der sich bei meiner Anwaltskanzlei bewirbt, über seine Rechte und Pflichten gemäß der geltenden Gesetzgebung, über das zu erwartende „beste“ und „schlechteste“ mögliche Ergebnis und natürlich darüber im Klaren ist, was wir (als Mandanten und Anwälte gemeinsam) tun müssen ), damit das Verfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis endet. Mein Ziel ist es nicht, jemanden in leere Hoffnungen zu wiegen, ich sondiere ehrlich die möglichen Ergebnisse und Chancen und übernehme nur Fälle, die ich auf der Grundlage ethischer und professioneller Regeln mit gutem Gewissen bearbeiten kann.

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